Tipp 1: Jobkosten zusammenrechnen und Arbeitsmittel absetzen
Liegen Deine Jobkosten bislang bei 1.200 Euro, senken weitere Ausgaben Deine Steuerlast. Hierzu zählt die „Pendlerpauschale“ bei welcher Du für jeden Kilometer Deines Arbeitsweges 30 Cent und ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent pro Kilometer veranschlagen kannst. Auch mit der „Homeoffice-Pauschale“ kannst Du bis zu 600 Euro für 120 Homeoffice Arbeitstage absetzen. Weitere Steuerersparnisse sind durch die Anschaffung von Arbeitsmitteln möglich. Solltest Du die 1.200 Euro Grenze geknackt haben und überlegen Dir beispielsweise einen neuen Laptop, Drucker oder Schreibtisch zuzulegen, lohnt es sich dies noch dieses Jahr zu tun, um Deine Steuerlast für 2022 zu senken.
Tipp 2: 3000 € Energiekostenpauschale vom Arbeitgeber
Bis zu 3000 € kann Dir Dein Arbeitgeber oder Du Dir ggf. selbst als Arbeitgeber dieses Jahr noch steuer- und sozialabgabenfrei überweisen. Dies kannst Du ggf. nutzen, falls es für Deinen Betrieb sonst schwierig ist, eine Gehaltserhöhung zu realisieren. Falls Du als Geschäftsführung Deines Unternehmens selbst angestellt bist, kannst Du diesen Betrag ebenfalls nutzen.
Tipp 3: Gesundheitskosten geltend machen
Besonders hohe Gesundheitskosten können als “außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Sammel dafür alle möglichen Atteste und Belege für sämtliche medizinische Ausgaben. Ausschlaggebend hierbei ist, dass die Behandlung medizinisch angeordnet und notwendig waren. Unter Umständen zählen auch Beerdigungskosten oder Aufwendungen für Schadensbeseitigungen (beispielsweise nach einer Naturkatastrophe) zu “außergewöhnlichen Belastungen“.
Tipp 4: Steuerklasse wechseln. Mehr Lohnersatz bekommen
Für verheiratete Paare lohnt sich unter Umständen ein Steuerklassenwechsel. Hierbei ist es sinnvoll, wenn der Mehrverdiener die Steuerklasse 3 nimmt, um Steuerabgaben zu senken. Auch wenn ein Ehepartner im kommenden Jahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld erwartet, lohnt sich unter Umständen ein Wechsel in Steuerklasse 3. Ähnlich verdienende Ehepartner sollten in die Steuerklasse 4 wechseln.
Tipp 5: Handwerkerkosten absetzen
Hattest Du 2022 Handwerkerkosten, sind diese steuerlich absetzbar. Pro Jahr kannst Du bis zu 6.000 Euro an Handwerkerkosten geltend machen. 20 Prozent des Rechnungsbetrages kannst Du direkt von Deiner Steuerlast absetzen. Dies entspricht 1.200 Euro, welche maximal abgesetzt werden können. Jedoch erkennt das Finanzamt nur Lohn-, Anfahrts- und Maschienenkosten an, sofern diese gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sind. Materialkosten kannst Du nicht absetzen.
Tipp 6: Spenden und Steuerlast senken
Hast Du 2022 gemeinnützig gespendet, kannst Du dies als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens können so abgesetzt werden. Bei Spendenbeträgen unter 300 Euro reicht ein normaler Beleg. Liegt die Spendensumme über 300 Euro benötigt das Finanzamt darüber hinaus noch eine Zuwendungsbestätigung.